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Alles Zum Energieausweis – Von Kosten bis zur Gültigkeit

 

Eigentümer welche Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, sind gesetzlich dazu verpflichtet eine energetische Auskunft Ihrer Immobilie zu geben. Bayer Immobilien erklärt worauf man achten sollte.

Energieausweis ist nicht Energieausweis

Grundsätzlich kann beim Energieausweis zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden werden. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Daten zu Kosten und den Gebäudetypen, für die Sie gültig sind. Die wichtigsten Unterschiede fassen wir im Folgenden kurz für Sie zusammen:

Der Verbrauchsausweis: Schnell und einfach zu erstellen

Beim Verbrauchsausweis handelt es sich um einen Energieausweis, der auf den bisherigen Verbrauchswerten der Immobilie basiert. Dazu wird aus den Verbrauchswerten der Bewohner ein Mittelwert gebildet, wobei auch Heizung und die Warmwasserbereitung in die Berechnung mit einfließen. Der Verbrauchsausweis gilt für Altbauten mit mindestens fünf Wohneinheiten. Darüber hinaus ist er auch für Altbauten mit weniger als fünf Wohneinheiten gültig, sofern diese die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Im Vergleich zum Bedarfsausweis ist das Erstellen eines Verbrauchsausweises weniger aufwendig. Da sich die Verbrauchswerte allerdings von Mieter zu Mieter unterscheiden, besitzt dieser Energiepass auch weniger Aussagekraft.

Der Bedarfsausweis: Höhere Aussagekraft

Deutlich aufwendiger ist das Erstellen eines Bedarfsausweises: Hierbei wird nämlich der theoretische Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Das bedeutet, dass die gesamte Immobilie auf Faktoren wie Fenster, gedämmte Außenwände und die Art der Heizungsanlage überprüft wird. Aus diesem Grund ist das Erstellen eines Bedarfsausweises im Vergleich zum Verbrauchsausweis auch deutlich teurer. Der Bedarfsausweis ist notwendig für alle Neubauten, die nach dem Jahr 2008 errichtet wurden. Zusätzlich ist er gültig für alle Altbauten mit weniger als fünf Wohneinheiten, die die Wärmeschutzverordnung nicht einhalten.

Kosten und Gültigkeitsdauer des Energieausweises

Beim Energieausweis handelt es sich um ein rechtliches Dokument. Deshalb sollten Sie diesen genau wie die Wertermittlung Ihrer Immobilie von einem ausgewiesenen Experten erstellen lassen. Hierzu empfehlen wir die Beauftragung eines Energieberaters. Die genauen Kosten unterscheiden sich dabei von Anbieter zu Anbieter. Doch auch die Art des Ausweises hat erheblichen Einfluss auf die zu erwartenden Kosten. Der vergleichsweise simpel zu erstellende Verbrauchsausweis kann zwischen 60 € und 100 € kosten. Deutlich teurer ist dagegen der Bedarfsausweis: Durch das aufwendigere Prozedere beim Erstellen können sich die Kosten hier auf 300 € bis 500 € belaufen. Unabhängig davon sind sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweis ab dem Datum ihres Erstellens für 10 Jahre gültig.

Der Energieausweis ist nur ein Thema, mit dem sich Interessenten auf der Suche nach Ihrer Traumimmobilie beschäftigen müssen.